Foto des Demo-Banners mit den Logos der GdP, von ver.di und dem Beamtenstammtisch inkl. QR-Code zur Webseite

Widerspruch Beamtenbesoldung

Wir haben das Thema schon mehrfach im Zuge der letzten Monate bzw. sogar Jahre immer wieder angesprochen: das reine Einlegen eines Widerspruchs ohne nachgelagerte (selbst zu finanzierende!) Klageerhebung bringt Euch keinen Rechtsanspruch auf Nachzahlung, sollte in (naher?) Zukunft die bay. Justiz zur Entscheidung kommen, dass wir Beamt*innen unteralimentiert sind.

Bild von einem Musterwiderspruchbrief, dass eine männliche Person hält.

Sämtliche Aufrufe von anderen Verbänden und Gewerkschaften sind unserer Meinung nach dahingehend „fragwürdig“ und unserer Meinung nach klarer Populismus und Teil der Werbekampagne zu den anstehenden Personalratswahlen.

Eine ausführliche Stellungnahme kam nun diese Tage in einem Sondernewsletter der GdP.

Wie immer – wir halten Euch auf dem Laufenden!

Grüße
Euer Beamtenstammtisch-Team (GdP und ver.di)