Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bayerische Landtag hat nun bereits am 10.12.2024 das 1. und 2. sog. Modernisierungsgesetz beschlossen. Die Regelungen treten am 01. Januar 2025 in Kraft. Näheres zu den beamtenrechtlichen Änderungen könnt Ihr im Schreiben des Finanzministeriums entnehmen. Im Laufe der Beratungen im Landtag haben sich im dienstrechtlichen Teil keine Änderungen mehr ergeben.
Viele Grüße und ein gutes sowie gesundes Jahr 2025
Referenzen:
– Gesetzentwurf 1. Modernisierungsgesetz (Drucksache 19/3023)
– Gesetzentwurf 2. Modernisierungsgesetz (Drucksache 19/3617)
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