Foto des Demo-Banners mit den Logos der GdP, von ver.di und dem Beamtenstammtisch inkl. QR-Code zur Webseite

Beamt*innen in Rentenkasse

Pünktlich zum Sommer startet sie wieder:
Die alljährliche Sommerlochdebatte über die Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung.

Besonders bemerkenswert: Die Forderungen kommen aktuell vermehrt aus Teilen der Union. Wieder einmal werden populäre Schlagworte in den Raum geworfen – ohne die entscheidenden Fragen zu beantworten.

Gesetzliche Rentenversicherung:
Wie genau soll die Überführung von Beamten finanziert werden?
Wer bezahlt die gewaltigen Arbeitgeberanteile für Länder und Kommunen?
Wie sollen die bereits bestehenden Pensionsverpflichtungen zusätzlich zur Rentenversicherung gestemmt werden?

Und noch wichtiger:
Soll der Beamte künftig den Arbeitnehmeranteil zahlen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer entsprechenden Gehaltsanpassung. Denn das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn zu einer amtsangemessenen Besoldung.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Auch hier bleibt jede ernsthafte Finanzierungserklärung aus.
Wenn Länder und Kommunen künftig Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen müssten, reden wir über Milliardenbelastungen für die öffentlichen Haushalte.

Die Wahrheit ist:
Diejenigen, die solche Forderungen stellen, liefern bis heute kein belastbares Finanzierungskonzept.

Am Ende bleibt festzustellen:
Die zusätzlichen Arbeitgeberanteile für Renten- und Krankenversicherung wären für Länder und Kommunen in der Praxis kaum finanzierbar. Und selbst wenn irgendwann Modelle diskutiert werden sollten, steht weiterhin das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf amtsangemessene Alimentation im Raum.

So einfach machen wir es denen nicht!

Euer Beamtenstammtisch-Team von der GdP und ver.di