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4. Modernisierungsgesetz verabschiedet

Am 26. März hat der Bay. Landtag das 4. ModG verabschiedet. Details entnehmt bitte dem GVBlatt 2026-06 ab Seite 75.

Unserer Meinung nach größter Einschnitt wäre die Änderung, dass Leistungszulagen für Beamt*innen nun mindestens eine Höhe von 400 Euro betragen müssen.

Wir haben uns bereits im Rahmen der Verbandsanhörung mit Nachdruck gegen diese Regelung gewandt. Denn anders als die Staatsregierung finden wir, dass auch Prämien unter 400 Euro durchaus motivierend und ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung sind.
Unabhängig davon hat sich die bisherige Praxis bewährt, nicht nur einzelnen besonderen Leistungsträgern eine Prämie zu gewähren, sondern auch allen anderen, die ihre tägliche Arbeit zur vollen Zufriedenheit erledigen und damit oftmals erst Freiraum für diese Leistungsträger schaffen.

Leider wurden die kritischen Stellungnahmen der Gewerkschaften, einiger kommunaler Dienststellen (z.B. LH München) und des Bayerischen Städtetages nicht berücksichtigt.

Durch diese neue gesetzliche Regelung ist die Gewährung der bisherigen Basisprämien im Beamtenbereich in der gewohnten Form rechtlich nicht mehr möglich.

Bitte weist Eure örtlichen Personalratsgremien auf diese Neuregelung hin und unterstützt Diese bei einer „einigermaßen gerechten“ Umsetzung an Eurer Dienststelle.

Grüße
Roland Groß und Stefan Hufer