Gerade nach dem BVerfG-Urteil zur verfassungswidrigen Alimentation in Berlin, wurde auch in Bayern wieder die Frage aufgeworfen, ob denn auch hier die Alimentation nicht ausreichend ist.
Da jedoch von Seiten der Landesregierung kein Verzicht auf die jährlich zu wiederholenden Geltendmachungen ausgesprochen wurde, müsste jede*r Beamt*in, auch jetzt für 2025, wieder mit einem Widerspruch den Anspruch auf amtsangemessenes Entgelt geltend machen.
Auch dieses Jahr kann von Seiten ver.di keine pauschale Empfehlung abgegeben und ein Musterwiderspruchsschreiben angeboten werden.
Details hierzu in der aktuellen Bayern-Info Nr. 7 vom 03.12.2025.
