Foto des Demo-Banners mit den Logos der GdP, von ver.di und dem Beamtenstammtisch inkl. QR-Code zur Webseite

BVerfG – Alimentation Berlin verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Besoldung der Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten war von 2008 bis 2020 weit überwiegend verfassungswidrig.

👉 Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur für Berlin, sondern auch für die anderen Länder und den Bund wichtig.

🔹 Es gibt einen neuen Prüfmaßstab beim Alimentationsprinzip. Die gerichtliche Kontrolle soll sich künftig in drei Schritten vollziehen:

✅ Ist das Gebot der Mindestbesoldung erfüllt?
✅ Ist die Besoldung fortlaufend an den allgemeinen Lebensstandard angepasst?
✅ Ist ein Verstoß ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt?

🔹 Beamtinnen und Beamte sind demokratieschützend: Das Alimentationsprinzip hat vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu gewährleisten.

➡️ Erfahre mehr: kurzlinks.de/8q6z

Presselinks:
Stellungnahme GdP (19.11.2025)
Pressemitteilung BVerfG (19.11.2025)
Focus online (19.11.2025)
WELT online (19.11.2025)
oeffentlicher-dienst-news.de (21.11.2025)